MABiS.NeT-Kommunal

steht für: Marktorientierte Ausbildungs-und Beschäftigungsintegration von Strafentlassenen. NeT steht für Netzwerk EDV und Transfer.

Es handelt sich dabei um eine nach AZAV zertifizierte Arbeitsmarktmaßnahme gem. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III. Die Zuweisung erfolgt durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter durch das Instrument Aktivierungs- & Vermittlungs-Gutschein (AVGS).

 
Ziel der Maßnahme ist in erster Linie die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen im sozialen und beruflichen Bereich.
So werden beispielsweise Schulden, Sucht, persönliche Probleme, sowie fehlende berufliche und schulische Qualifizierung in den Blick genommen. Wenn das Ziel der Existenzsicherung weitestgehend in der Betreuungszeit erreicht werden kann, bietet das Projekt auch ein Coaching zur Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung.
Der Einstieg in die Maßnahme ist laufend möglich. Die Betreuungsdauer beträgt 6 Monate mit einer Option zur Verlängerung um bis zu 6 weitere Monate.
 
Als Zugangsvoraussetzung müssen die Teilnehmer Leistungen aus den SGB II oder III beziehen. In der Maßnahme werden nur Teilnehmer aufgenommen, die zuvor straffällig geworden sind. Dabei kann es sich um Geldstrafen, Sozialstunden oder Bewährungsstrafen handeln sowie auch drohende oder vollzogene Haftstrafen.
 
Der Chance e.V. bietet diese Maßnahme in Münster, Gelsenkirchen und im Kreis Warendorf (Arbeitsagenturbezirk Ahlen-Münster) sowie im Kreis Steinfurt (Arbeitsagenturbezirk Rheine) an.
 
Die Maßnahme erfolgt sowohl in Präsenz als auch in digitaler Form.