Beschäftigungsbegleitendes Coaching §16i

Richtet sich an Teilnehmende in Münster, die eine nach §16i SGB II geförderte Arbeitsstelle gefunden haben. Das Coaching erfolgt flankierend zum Beschäftigungsverhältnis und umfasst die Beratung und Einzelfallhilfe der Teilnehmenden, wie auch den Kontakt zu Arbeitgebenden. So können Problemlagen, die den Erhalt des Arbeitsplatzes gefährden, frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Das Coaching erfolgt sowohl in Präsenz als auch in digitaler Form.