Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen richtet sich zum einen an Menschen, die sich in besonderen Lebensverhältnisse befinden. Hierzu zählen:

  • Wohnungslosigkeit und drohende Wohnungslosigkeit,
  • Entlassung aus einer Einrichtung wie Justizvollzugsanstalt oder Therapie,
  • Leben in gewaltgeprägten Umständen oder
  • Vergleichbare Umstände.

Wenn die Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, besteht ein Anspruch auf professionelle Beratung und Unterstützung, wenn die Probleme nicht aus eigener Kraft überwunden werden können.

Das Ziel ist, durch die Beseitigung oder Verminderung der sozialen Schwierigkeiten, die Grundlage für ein eigenständiges Leben zu schaffen.

Zum anderen wendet sich die Betreuung an Suchtkranke und/oder psychisch kranke Menschen. Eine Erkrankung muss durch eine fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen werden. Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen der Klientel zum einen ermöglichen, möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum zu wohnen. Zum anderen wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert.

Aufnahmebedingungen
Der Kontakt sollte so frühzeitig wie möglich hergestellt werden und kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Grundsätzlich ist mindestens ein persönliches Vorstellungsgespräch erforderlich. Während des Gesprächs werden die Interessenten zunächst unverbindlich und kostenlos über die unterschiedlichen Betreuungsformen informiert. Sofern eine Betreuung bedarfsgerecht sein könnte, wird gemeinsam ein Kostenantrag beim Landschaftsverband Westfalen Lippe gestellt. Nach erfolgter Kostenzusage, kann mit der Arbeit begonnen werden.

Leistungen

Gemeinsam mit der Klientel werden Ziele und die dazugehörigen Maßnahmen vereinbart, die im Zeitraum der Betreuung erreicht werden sollen.

Die Unterstützungsleistungen können in folgenden Bereichen erfolgen:

  • Arbeit / Beschäftigung / schulische wie berufliche Qualifizierung,
  • Schuldenregulierung
  • Existenzsicherung,
  • Gesundheit,
  • Sucht,
  • Straffälligkeit,
  • Wohnen,
  • soziale und familiäre Beziehungen und
  • Vernetzung / Kooperation mit Dritten

 

Das erklärte Ziel ist, die Klientel zu befähigen, zukünftig ein eigenständiges Leben in sozialer Verantwortung zu führen – oder sie zumindest in weniger intensive Betreuungsformen zu überführen.