Der Chance e.V bietet haftentlassenen Menschen passgenaue Wohnangebote an.
Beim BETREUTEN WOHNEN handelt es sich um ein teilstationäres Wohnangebot ge. §§ 67 SGB XII ff. Die Bewohner erhalten hier eine umfassende Beratung und Unterstützung zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Beim ÜBERGANGSWOHNEN handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, dass vorrangig darauf abzielt, Wohnungslosigkeit nach der Haft zu vermeiden.