Schuldnerberatung
Der Integration nach der Haftentlassung steht häufig ein Schuldenberg entgegen. Daher bietet die Zentrale Beratungsstelle eine qualifizierte und zertifizierte Schuldnerberatung an. Schuldnern kann auf Antrag und nach Prüfung aus dem vereinseigenen Entschuldungsfonds ein Darlehen zur (Teil-)Entschuldung gewährt werden.
Das Angebot umfasst:
- Beratung und Information zu Rechten, Pflichten sowie weiteren Fragen im Zusammenhang mit Überschuldung
- Unterstützung bei der Sicherung des Existenzminimums
- Hilfe bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
- Anstreben einer Entschuldung über Schuldenregulierungsverfahren
- Weitervermittlung an anerkannte Einrichtungen bei Eignung für das private Insolvenzverfahren
Der Leitfaden „Schulden ... was tun!“ verdeutlicht Umstände und Folgen einer Verschuldung und zeigt erste mögliche Schritte zur Problemlösung auf.